Instrumente zum Mieten

Noch unsicher, ob das Instrument das richtige für dein Kind ist? Dann Miete bevor du kaufst!

Bei uns ist es möglich die gängigsten Schülerinstrumente zu mieten. Sollte sich dein Kind in das Musikinstrument verlieben, kannst du das Instrument ganz einfach kaufen. Sollte es wider Erwarten keinen Spaß am Spielen haben, kannst du das Instrument einfach zurückbringen.

Hier findest du die Liste unserer aktuellen Mietinstrumente. Gerne helfen dir unsere Mitarbeiter in unseren 4 Filialen in Tirol weiter.

Mietinstrument Monatlicher Mietpreis
Querflöte
Jupiter C-Loop JFL700 € 40,00
Yamaha 212 € 40,00
Yamaha 272 € 40,00
Klarinette
Uebel Kinderklarinette € 45,00
Hammerschmidt OH-120 € 60,00
Yamaha YCL 458 € 55,00
Oboen
Yamaha YOB 241 € 55,00
Bulgheroni FB-101/3 € 80,00
Saxophon
Conn SC650 B-Sopran € 40,00
Yamaha YAS-280 € 55,00
Yamaha YAS-VDHM € 60,00
Trompeten
Yamaha YTR-2330 € 35,00
Yamaha YTR-3335 € 35,00
Posaune
MTP Junior € 45,00
F-Tuba
Lidl LFB 641-4 € 80,00
Horn
A&S AHR 300 B-Horn € 35,00
A&S ATH 100 Tenorhorn
€ 45,00
Klavier
Kawai K200 € 80,00
Kawai Anytime K200 € 100,00
E-Piano
Kawai ES120 € 40,00
Kawai KDP120 € 50,00
Yamaha CLP 725 € 60,00
Kawai CN201 € 60,00
Harmonika
Müller Mini Harmonika (3 reihig) € 55,00
Müller Harmonika (3 reihig) € 55,00
Müller Harmonika (4 reihig) € 80,00
Strasser Professional (4 reihig) € 80,00

Mietvereinbarung:

  1. Der vereinbarte Mietpreis für ein halbes Jahr ist zur Gänze bei der Übernahme bar zu bezahlen.
  2. Die Mindestmietdauer beträgt sechs Monate. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 6 Monate, welche nach Erhalt der Rechnung sofort zu bezahlen sind.
  3. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet frühestens nach Ablauf von sechs Monaten bzw. durch Kündigung der gegenständlichen Vereinbarung durch Mieter oder Vermieter.
  4. Ein Wechsel des Wohnortes bzw. der Wohnadresse während der Mietzeit ist unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen.
  5. Sämtliche Beschädigungen des Instrumentes während der Mietzeit müssen vom Mieter getragen werden – das kann in Form einer einmaligen Zahlung für die Wertminderung des Instrumentes bzw. durch Bezahlung der anfallenden Reparaturkosten vom Mieter an den Vermieter erfolgen.
  6. Der Mieter hat das Recht das MIETINSTRUMENT von der Musik Hammerschmidt GmbH käuflich zu erwerben. Wird dieser Kauf während der ersten sechs Monate nach Abschluss der Mietvereinbarung fixiert, so werden 4 Monatsmieten in Abzug gebracht. Erfolgt ein Kaufabschluss zwischen dem siebten und dem zwölften Monat, so werden 8 Monatsmieten vom Kaufpreis abgezogen.
  7. Erfolgt vom Mieter nach Ablauf von 12 Monaten kein Kaufentschluss, so werden keine Mietzahlungen in irgendeiner Weise rückerstattet bzw. das Instrument muss nach Kündigung der Mietvereinbarung auf Kosten des Mieters dem Vermieter zurückgebracht werden.
  8. Bei allfälligen Streitigkeiten, welche sich auf diese Vereinbarung beziehen, wird hiermit der Gerichtsstand HALL / Tirol festgelegt.
  9. Das Instrument wurde in ordnungsgemäßem Zustand übernommen.
  10. Sollte der Kaufpreis des Mietinstrumentes den Preis von EUR 1.500,00 überschreiten, so ist die Vorlage einer gültigen Bankomat-bzw. Kreditkarte erforderlich ODER eine Kaution in der Höhe von EUR 1.000,00 zu hinterlegen.
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